Klaus Bräunig wurde 1972 in einem umstrittenen Indizienprozess vom Mainzer Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes an Margot und Dorothee Geimer verurteilt. Es gab keine Beweise. Drei Geständnisse widerrief Bräunig. Weil er bis heute seine Unschuld beteuert, sahen die Gerichte ein Rückfallrisiko, eine vorzeitige Entlassung wurde mehrmals abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidungen aufgehoben. Das Alter des Häftlings müsse berücksichtigt werden, so die Verfassungsrichter:innen. Bräunig war mit damals mittlerweile 78 Jahren schwer erkrankt. Seine junge Anwältin Carolin Arnemann wollte einen Freispruch erreichen. Im September 2023 kam Klaus Bräunig nach mehr als 53 Jahren Haft auf Bewährung frei. Ließe sich nachweisen, dass er unschuldig im Gefängnis gesessen hat, wäre es einer der größten Justizskandale Deutschlands.
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