Ein Mann wird aus dem Gefängnis entlassen. Zu dreieinhalb Jahren war er wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder verurteilt worden. Er hat sie komplett verbüßt. Er bekommt eine elektronische Fußfessel und Auflagen. Er darf sich Kindertagesstätten, Schulen, Spielplätzen und Schwimmbädern nicht nähern. Auch Freizeitparks, Kirmes und Kinderfeste sind für ihn tabu. Wenn Kinder in seiner Nähe sind, muss er sofort gehen. Doch er verstößt mindestens 12-mal gegen seine Auflagen. Wieder treibt er sich auf Festen oder in Parks rum. Anfang 2024 steht der 55-Jährige vorm Landgericht Frankfurt. Es geht um seine Verstöße - aber es geht auch um die Frage, muss er in Sicherungsverwahrung?
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